Deutscher Hotel- und Gaststättenverband e.V.
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++ Jahrespressekonferenz des DEHOGA Bundesverbandes ++

DEHOGA: Harte Kritik an Großer Koalition - Gastgewerbe warnt vor höherer Mehrwertsteuer und Verteuerung der Minijobs/ Forderung nach flexiblem Arbeitsrecht und einheitlichem Gaststättengesetz/ Nein zu Antidiskriminierungs-Kompromiss

(Berlin, 15. Mai 2006) Als "beschäftigungsfeindlich und wachstumsschädlich" bezeichnete der Präsident des Deutschen Hotel- und Gaststättenverbandes (DEHOGA Bundesverband) Ernst Fischer die derzeitige Politik der Bundesregierung. Die avisierte Mehrwertsteuererhöhung zusammen mit der geplanten Verteuerung der Minijobs gefährde Tausende Arbeitsplätze im Gastgewerbe. "Die höheren Steuern und Abgaben treffen vor allem den Mittelstand. Der Griff von Schwarz-Rot in die Taschen von Bürgern und Unternehmern killt den leichten konjunkturellen Aufschwung", sagte Fischer auf der Jahrespressekonferenz des Branchen-verbandes am Montag in Berlin. Der DEHOGA Bundesverband forderte zudem ein flexibles Arbeitsrecht und sprach sich für ein bundeseinheitliches Gaststättengesetz aus. Den Antidiskriminierungs-Kompromiss lehnte der Verband ab.

Mehrwertsteuer

Besondere Bauchschmerzen bereitet dem DEHOGA Bundesverband die geplante Anhebung der Mehrwertsteuer zum 1. Januar 2007 auf 19 Prozent. Laut Experten werde das Preisniveau um mindestens ein Prozent steigen. "Die höhere Mehrwertsteuer ist Gift für unsere Branche", kritisierte Fischer die Pläne der Großen Koalition "Die Kaufkraft bricht ein. Das Geld, das der Staat einnimmt, fehlt Gästen und Unternehmern."

Für Hotellerie und Gastronomie sei die Mehrwertsteuererhöhung eine besonders bittere Pille, vergrößere sie doch die ohnehin schon vorhandene Mehrbelastung im Vergleich zu den Kollegen im europäischen Ausland. In fast allen Europas gilt der reduzierte Satz für die Hotellerie, in der Hälfte der Mitgliedstaaten auch für die Gastronomie. "Der DEHOGA wird nicht nachlassen, den reduzierten Mehrwertsteuersatz auch für die Hotellerie und Gastronomie in Deutschland einzufordern", so Fischer.

Minijobs

Scharfe Kritik übte der DEHOGA-Präsident auch an der geplanten Erhöhung der Abgabenlast bei den Minijobs um 20 Prozent. "Wer die 400-Euro-Jobs in dieser Weise verteuert, riskiert den massenhaften Wegfall der Minijobs und provoziert die Flucht in die Schwarzarbeit", mahnte der DEHOGA-Präsident.

"Die Ankündigung der Bundesregierung widerspricht ihrem erklärten Ziel, den Faktor Arbeit zu entlasten." Seit der Neuregelung im April 2003 seien im Gastgewerbe über 300.000 Minijobs dazu gekommen. "Wie kaum eine andere Branche ist das Gastgewerbe auf die flexiblen Minijobber angewiesen, um Nachfragespitzen abzudecken", hob Fischer hervor. "Die Bundesregierung wäre gut beraten, die sinnvolle Korrektur der Minijobregelung in 2003 und die damit verbundene Eindämmung der Schwarzarbeit nicht leichtfertig aufs Spiel zu setzen."

Arbeitsrecht

Der DEHOGA Bundesverband warnte außerdem davor, die Möglichkeit, Arbeitsverträge in den ersten 24 Monaten sachgrundlos zu befristen, zu streichen. Sofern keine Verbesserungen im Kündigungsrecht durchsetzbar seien, plädierte Ingrid Hartges, Hauptgeschäftsführerin des DEHOGA Bundesverbandes, dafür, es beim derzeitigen Befristungsrecht zu belassen: "Besser befristet in Arbeit als unbefristet arbeitslos", erklärte Hartges. "Was der Arbeitsmarkt dringend benötigt, ist ein anwenderfreundliches Kündigungs- und Arbeitsrecht, das die Betriebe unterstützt und motiviert, neue Arbeitsplätze zu schaffen."

Antidiskriminierung

Auf heftigen Widerstand stießen beim DEHOGA Bundesverband die Pläne für das "Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz", das alles andere als eine 1:1-Umsetzung des EU-Rechtes darstellt. "Wir haben kein Verständnis dafür, dass der am 1. Mai verhandelte Gesetzesentwurf mehr Diskriminierungsmerkmale enthält, als es die EU-Richtlinien erfordern", sagte Hartges. Laut EU darf niemand aus Gründen der Rasse, der ethischen Herkunft oder des Geschlechts wegen im Arbeits- und Geschäftsleben diskriminiert werden. Die Großkoalitionäre ergänzten diesen Katalog um sexuelle Orientierung, Behinderung sowie Religion und Weltanschauung. Ebenso vereinbarten sie ein Klagerecht für Gewerkschafter und Betriebsräte. "Eine Vielzahl von Rechtsstreitigkeiten ist vorprogrammiert und das ohne Not", lehnte Hartges das nun drohende Regelungswerk ab.

Gaststättenrecht

Vehement sprach sich die DEHOGA-Hauptgeschäftsführerin für die Beibehaltung der Bundeszuständigkeit beim Gaststättenrecht aus. Im Zuge der Föderalismusreform könnte die Gesetzgebungskompetenz auf die Bundesländer übergehen. Das Recht der Wirtschaft wie zum Beispiel Handwerks- oder Gewerbeordnung verbleiben dagegen beim Bund. Ein sachlicher Grund für die Verlagerung des Gaststättenrechts auf die Länder sei nicht erkennbar. "Ein Flickenteppich unterschiedlichster Regelungen steht in krassem Widerspruch zum erklärten Ziel der Bundes-regierung, zu deregulieren und Bürokratie abzubauen", machte Hartges deutlich.



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